Zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und § 2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Das System dient zum Leiten und Lenken der Hille & Christl GbR bezüglich der Qualität und der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III).
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